Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Firma Fiegl GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

  • Die nachstehenden Geschäftsbedingungen der Firma Fiegl GmbH & Co. KG, nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt, gelten für sämtliche Auftrags- und Vertragsverhältnisse zwischen AN und Auftraggeber, und zwar auch für zukünftige Leistungs- und Vertragsverhältnisse. Der Auftraggeber erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN durch die Auftragserteilung als allein verbindlich an. Von diesen AGB abweichende Bedingungen oder sonstige abweichende Vereinbarungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt werden.
  • Sämtliche Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. der Arbeitsaufnahme vom AN oder dessen Unterbeauftragten wirksam. Der AN behält sich Änderungen bezüglich der Auftragsbestätigung vor, soweit zwischen Angebotsabgabe und Auftrags-ausführungsbeginn Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen (z.B. Lohnsteigerungen o.ä.) oder Risikoerhöhungen eintreten.
  • Mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des AN wird mit dem Auftraggeber die Ausführung der Auftragsarbeiten nach VOB neueste Fassung, bzw. einem Werkvertrag nach BGB vereinbart.

§ 2 Fristen, Termine, Verzug

  • Vom AN benannte Ausführungszeiten, -fristen und -termine sind unverbindlich,
    es sei denn, der AN bestätigt schriftlich und ausdrücklich die Verbindlichkeit.
    Wird die Einhaltung verbindlich anerkannter Fristen und Termine durch etwaige Umstände - die nicht durch den AN zu verantworten sind - unmöglich, wird der Fristlauf für die Dauer der Unterbrechung und/oder Unmöglichkeit gehemmt.
  • Im Falle gänzlicher Unmöglichkeit der Auftragsdurchführung ist der AN zum Rücktritt berechtigt, sofern die Durchführung des Auftrages unzumutbar ist. Gleiches gilt auch im Falle von Ereignissen, die auf höhere Gewalt beruhen. Dabei stehen der höheren Gewalt alle Umstände gleich, die dem AN die Ausführung des Auftrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Betriebsstörungen aller Art, Behinderung der Verkehrswege, etc., unabhängig davon, ob diese Umstände beim AN, einem Subunternehmer oder einem Lieferwerk eintreten.
  • Der AN kommt nur durch schriftliche Mahnung in Verzug. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem AN im Falle des Verzuges eine gemessene Nachfrist zu setzen. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes ist der Auftraggeber zum Rücktritt lediglich bezüglich der bis dahin vom AN noch nicht erbrachten Leistungen berechtigt.


§ 3 Zahlungsbedingungen

  • Sämtliche Zahlungen sind - sofern nicht anders vereinbart - sofort nach Rechnungserhalt zu leisten. Andere Zahlungskonditionen sind nur im Falle schriftlicher Vereinbarungen gültig.
  • Im Falle des vollständigen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist die Fortführung und Beendigung von Leistungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen. Leistet der Auftraggeber auf Aufforderung keine Vorauszahlung, ist der AN berechtigt, anstelle der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  • Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers werden ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann mit eigenen Forderungen nur insoweit aufrechnen, als diese Forderungen entweder vom AN als fällig anerkannt oder aber rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Genehmigungen

  • Der Auftraggeber hat etwaige öffentlich-rechtliche Erlaubnisse (wie z.B. baurechtliche Genehmigungen, straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen, Abbruch-genehmigungen, etc.) zu beschaffen und dem AN vor Durchführung der Arbeiten vorzulegen. Liegen die eventuell erforderlichen Genehmigungen nicht vor, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der AN haftet nicht für Folgeschäden des Auftraggebers, die diesem im Falle des Widerrufs oder der Nichterteilung von Genehmigungen entstehen.
  • Wartezeiten oder Arbeitsunterbrechungen auf der Baustelle, die nicht vom AN zu vertreten sind, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Gewährleistung

  • Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden oder nach Beendigung der Leistung des AN schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
  • Dem AN ist vom Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu begutachten. Im Falle berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge ist der AN berechtigt, den Minderwert zu ersetzen oder entsprechend nachzubessern.
  • Erfolgt die Mängelanzeige nicht unverzüglich oder wird dem AN nicht Gelegenheit gegeben, den Mangel zu beseitigen, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche. Kommt der AN einer anerkannten oder bestehenden Nachbesserungspflicht nicht oder nicht vertragsmäßig nach, kann der Auftraggeber mindern. Der Rücktritt vom Vertrag wird jedoch ausgeschlossen.

    Weitergehende Gewährleistungsansprüche - insbesondere für Mangelfolgeschäden - werden ausgeschlossen.

§ 6 Allgemeine Haftungsbegrenzung/Verjährung

  • Soweit nicht in diesen Bedingungen zugestanden, werden Haftungsansprüche gegen den AN - insbesondere Schadenersatzansprüche - ausgeschlossen, und zwar auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Auftraggebers stehen. Es sei denn, die Haftung beruht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Für sämtliche Ansprüche gegen den AN gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren, soweit nicht durch diese Geschäftsbedingungen oder gesetzlich andere Verjährungsfristen geltend gemacht.

§ 7 Versicherungsleistungen im Schadensfall

  • Der AN haftet im Schadensfall lediglich in Höhe der Versicherungsleistungen, abzüglich der genannten Selbstbeteiligungen. Die Versicherungsleistungen im Schadensfall betragen:

    pauschal für Personen- u. Sachschäden
    • je Versicherungsfall                                                                 5.000.000 EUR
    • für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres    10.000.000 EUR

  • Darüber hinausgehende Deckungssummen oder Erweiterungen des Versicherungsschutzes können auf Wunsch des Auftraggebers vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung ist vor Auftragsdurchführung schriftlich zu treffen und bedarf zur Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung des AN.
  • Der AN übernimmt keine Haftung für unzutreffende Bewertung von Schäden durch den Auftraggeber. Etwaige Schäden sind durch den Auftraggeber im Rahmen der versicherungsrechtlichen Obliegenheiten nachzuweisen.

§ 8 Besondere Bedingungen

  • Die Baustelle muss für Maschinen und Baufahrzeuge befahrbar sein. Für Schäden durch das Gewicht oder den Arbeitsbewegungen der Maschinen und Baufahrzeuge an Zufahrtswegen, Rasenflächen oder Gebäuden usw. wird keine Haftung übernommen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  • Alle vom AN gelieferten Güter bleiben in dessen Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber. Dieser darf die unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Güter im gewöhnlichen Geschäftsgang veräußern oder verarbeiten.
    Dafür tritt er sicherheitshalber hierdurch entstandene Forderungen gegen Dritte an die Auftragnehmerin ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Die Abtretung erlischt mit Bezahlung durch den Auftraggeber.

§ 10 Individualabreden

  • Individualabreden zwischen AN und Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  • Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AN und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des AN, sofern der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall der Regelungslücke.

Stand Juli 2020

Fiegl Pleinfeld

Fiegl GmbH & Co. KG
Mühlstraße 192
91785 Pleinfeld

09144/92888-0
info@fiegl-pleinfeld.de

Öffnungszeiten

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7:30 bis 12:00 Uhr
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Fr
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